Der Exorzismus der Katholischen Kirche
Im zehnbändigen Lexikon für Theologie und Kirche wird der Exorzismus
wie folgt umschrieben: Exorzismus (Beschwörung) = die Dämonen, den Dämon
abwehren, ein im Namen Gottes (Jesu) an den Teufel gerichteter Befehl,
Menschen oder Gegenstände zu verlassen bzw. sich eines schädigenden
Einflusses auf sie zu enthalten.
Der Exorzismus hat seine Voraussetzung
in den Folgen des Sündenfalls (dämonische Einflüsse auf die Menschen und
die unter dem 'Fluch' Gottes stehende Erde). Die Vollmacht zur Vornahme
des Exorzismus leitet die Kirche ab vom Auftrag Christi und dem
Beispiel der Apostel (Mk 1,25; Lk 4,35; Mk 16,17). Demnach wurde der
Exorzismus zunächst an eigentlich Besessenen vorgenommen. Als
ursprünglich charismatische Gabe, die jedem Christen zukommen konnte,
wird der Exorzismus spätestens gegen das 3. Jahrhundert amtliche, einem
besonderen Ordo anvertraute Handlung und Befugnis. Da infolge der Sünde
der Teufel über alle Menschen, besonders über die noch unter der
Erbsünde und ihren Folgen stehenden Nichtgetauften, Einfluss hat und
ausübt, so erscheint seit dem 3. Jahrhundert auch ein Exorzismus für
Katechumenen und Täuflinge (Tauf-Exorzismus) aus dem Heidentum.
Außerhalb
der Taufe wird im römischen Ritus der so genannte kleine Exorzismus für
circumsessi ('Umsessene') und für Sachen angewandt, so bei der
Weihwasser- und Salzweihe, bei der Weihe der heiligen Öle am
Gründonnerstag, dann der so genannte Exorzismus Leonis, das ist die seit
Leo XIII. nach den Muttergottesgebeten nach der Heiligen Messe
vorgeschriebene Anrufung des heiligen Michael (Beringer I 303/05).
Der
große Exorzismus an wirklich Besessenen (vgl. CIC can. 1151/53) darf
nach der weitläufigen Anweisung des Rituale Rom. tit. XI. c. 1, n. 1/21
nur nach sorgfältigster Prüfung, ob Besessenheit und nicht etwa ein
anormaler Zustand des leiblichen Organismus vorliegt und (bei Strafe der
Suspension) nur mit ausdrücklicher, schriftlich erteilter Erlaubnis des
Bischofs vorgenommen werden, und zwar in der Kirche oder an einem
anderen religiösen oder ehrbaren Ort, im Hause nur an Kranken.
144 Seiten, Paperback mit 15 Fotos und 9 Abb.
Alt, Ernst (Vorwort von)