Die Rechtfertigung des Sünders
Nach katholischer Lehre und in der protestantischen Auffassung
Am 31. Oktober 1999 wurde in Augsburg eine Vereinbarung zwischen dem Lutherischen Weltbund und dem Päpstlichen Rat für die Förderung der Einheit der Christen unterzeichnet ...
Georg May unternimmt es in dieser Studie, die Augsburger Erklärung zur Rechtfertigungslehre anhand der genuinen katholischen Lehre und der echten lutherischen Auffassung zu überprüfen. Er kommt zu dem Ergebnis, daß in Augsburg 'Tintenfischökumene' betrieben wurde. Das heißt: Die Gegensätze zwischen der verbindlichen kirchlichen Lehre über die Rechtfertigung und der lutherischen Ansicht wurden vernebelt. Weder die katholische Lehre noch die protestantische Auffassung wurden in dem Augsburger Papier solide, präzise und umfassend dargestellt. Die 'Erklärung zur Rechtfertigungslehre' ist daher wertlos; sie kann Katholiken nicht verpflichten.